Zum Hauptinhalt springen

Erbrecht


Voller Stolz können Sie auf ein erfülltes Leben blicken. Auch für die Zukunft möchten Sie Ihr Lebenswerk in guten Händen wissen und sich nach getaner Arbeit auf andere Dinge konzentrieren. Lassen Sie die Dinge entspannt auf sich zukommen, rechtzeitige Planung gibt Ihnen Sicherheit für die entscheidenden Perspektivwechsel in Ihrem Leben. Erben und Vererben will gelernt sein.

Nicht umsonst wird häufig von der "Last des Vererbens und Erbens" gesprochen. Dennoch hat dieser Satz seine Berechtigung, denn ca. 95 % der privat aufgesetzten Testamente sind fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst - häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von der Erblasserin oder dem Erblasser geplant war.

Häufig ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens zu übertragen. Sichergestellt sein muss dann jedoch, dass der Übertragende im Alter über eine ausreichende Versorgung verfügt. Wir entwerfen für Sie Testamente, Erbverträge oder Übertragungsverträge zu Lebzeiten und beraten Sie zu allen im Zusammenhang stehenden Fragen. Auch die Gründung und Verwaltung von Stiftungen gehören zu unserem Tätigkeitsspektrum. Ebenso haben wir Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.

Ebenso ist die Vorsorge für die "letzte Lebensphase" - die kurze oder längere Zeitspanne eigener Entscheidungsfähigkeit vor dem Tod - zu einem Anliegen vieler Menschen und zu einem öffentlichen Thema geworden. Jeder wünscht sich, ein hohes Alter in geistiger Frische zu erreichen, seine letzten Lebensjahre in der gewohnten Umgebung zu verbringen und ohne Leiden in Würde sterben zu können. Doch das ist nicht der Regelfall. Je höher das Alter ist, desto mehr steigt das Risiko, aufgrund einer alterstypischen Krankheit in Demenz zu verfallen und nicht mehr für seine eigenen Angelegenheiten sorgen zu können. Davon sind alte sowie junge Menschen betroffen. Mit einer Vorsorgeverfügung können Sie für diesen Zeitraum bzw. diese Lebensphase vorsorgen. Eine Vorsorgeverfügung ist z.B. eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung dieser Vorsorgeverfügung behilflich und beraten Sie ausführlich.